Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Tablet der Marke Samsung Model: SM-T 500
Tablet der Marke Samsung Model: SM-T 500

Tablet der Marke Samsung Model: SM-T 500

Österreich Fahne
Auktion ID182484
Schätzwert:
100,00 €
Startgebot:
50,00 €
Aktuelles Gebot:
75,00 €
Aktuelles Gebot:
75,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
D**a**7
Anzahl Gebote
3
Anzahl Klicks
188
Anzahl Beobachter
2

Artikelbeschreibung

Tablet der Marke Samsung 32GB
Model: SM-T 500 - S/N: R9ANB0B3T3J - ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!

Diese Auktion wurde vorzeitig beendet! Grund: Das Exekutionsverfahren wurde eingeschränkt; von der Einschränkung ist die Versteigerung dieser Sache betroffen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verkäufer!

Artikelbeschreibung

Tablet der Marke Samsung 32GB
Model: SM-T 500 - S/N: R9ANB0B3T3J - ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
08.05.2024 09:30:01
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Patrick Büchler
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,50 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.016379117965698