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3 Stück Münzen, Hersteller Münze Österreich
3 Stück Münzen, Hersteller Münze Österreich

3 Stück Münzen, Hersteller Münze Österreich

Österreich Fahne
Auktion ID190648
Schätzwert:
100,00 €
Startgebot:
50,00 €
Aktuelles Gebot:
70,00 €
Aktuelles Gebot:
70,00 €

Versand: Post
Endet in: 5 Tage, 10 Stunden, 25 Minuten

Höchstbietender
M**r**b
Anzahl Gebote
5
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145
Anzahl Beobachter
2

Artikelbeschreibung

3 Stück Münzen, Hersteller Münze Österreich:
1x 5 Euro Münze in Blister, leichte Oxidationsspuren, Motiv 850 Jahre Mariazell, 2007, 925 ‰ Silber
1x 10 Euro Silber ,,Schloss Eggenberg“ 18g 900 ‰ Feinsilber
1x 20 Euro Silber ,,Die Barockzeit“ 18g 900 ‰Feinsilber
Metallwert: € 35,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

3 Stück Münzen, Hersteller Münze Österreich:
1x 5 Euro Münze in Blister, leichte Oxidationsspuren, Motiv 850 Jahre Mariazell, 2007, 925 ‰ Silber
1x 10 Euro Silber ,,Schloss Eggenberg“ 18g 900 ‰ Feinsilber
1x 20 Euro Silber ,,Die Barockzeit“ 18g 900 ‰Feinsilber
Metallwert: € 35,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
5 Tage, 10 Stunden, 25 Minuten
Endet am:
26.11.2024 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Gerald Greisl
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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