Audi A4 2,0 TDI quattro daylight s-tronic
Auktion ID191105
- Schätzwert:
- 10.800,00 €
- Startgebot:
- 5.400,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 7.755,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 7.755,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- S**o**c
- Anzahl Gebote
- 11
- Anzahl Klicks
- 3206
- Anzahl Beobachter
- 26
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Audi A4 2,0 TDI quattro daylight s-tronic
Diesel - Schwarz
Erstzulassung 10/2014
Fahrgestellnr. WAUZZZ8K8FN015295
Kilometerstand: 187.064 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
	

	

		Diese Auktion wurde vorzeitig beendet!

		Grund: Das Exekutionsverfahren wurde eingeschränkt; von der Einschränkung ist die Versteigerung dieser Sache betroffen.

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Artikelbeschreibung
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Audi A4 2,0 TDI quattro daylight s-tronic
Diesel - Schwarz
Erstzulassung 10/2014
Fahrgestellnr. WAUZZZ8K8FN015295
Kilometerstand: 187.064 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 19.12.2024 11:49:03
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1230 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Manfred Tauchner
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Auto verladen - Schlüssel würde ich erst erwerben wenn ich den Zuschlag bekomme!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.