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Audi Q3 2,0 TDI quattro S-tronic

Audi Q3 2,0 TDI quattro S-tronic

Österreich Fahne
Auktion ID191102
Schätzwert:
10.900,00 €
Startgebot:
5.450,00 €
Aktuelles Gebot:
8.410,00 €
Aktuelles Gebot:
8.410,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
j**e**1
Anzahl Gebote
8
Anzahl Klicks
2046
Anzahl Beobachter
20

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Audi Q3 2,0 TDI quattro S-tronic
Diesel - Rot
Erstzulassung 03/2014
Fahrgestellnr. WAUZZZ8U2ER078840
Kilometerstand: 128.739 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Diese Auktion wurde vorzeitig beendet! Grund: Das Exekutionsverfahren wurde eingeschränkt; von der Einschränkung ist die Versteigerung dieser Sache betroffen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verkäufer!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Audi Q3 2,0 TDI quattro S-tronic
Diesel - Rot
Erstzulassung 03/2014
Fahrgestellnr. WAUZZZ8U2ER078840
Kilometerstand: 128.739 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
19.12.2024 11:48:27
Artikelstandort:
Verwahrer
1230 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Manfred Tauchner
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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