Audi Q5 2,0 TDI Quattro Sport DPF S-tronic
Auktion ID188219
- Schätzwert:
- 15.600,00 €
- Startgebot:
- 7.800,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 16.650,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 16.650,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- s**1**0
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- 38
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Audi Q5 2,0 TDI Quattro Sport DPF S-tronic
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 04/2014
Fahrgestellnr.: WAUZZZ8R7EA096115
Kilometerstand: 81.476 km abgelesen
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Achtung im Gutachten steht:
Zulassungs- bzw. Genehmigungsdokumente vorhanden, sind aber NICHT vorhanden lediglich ein Schlüssel!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Audi Q5 2,0 TDI Quattro Sport DPF S-tronic
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 04/2014
Fahrgestellnr.: WAUZZZ8R7EA096115
Kilometerstand: 81.476 km abgelesen
Schlüssel vorhanden - ohne Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Achtung im Gutachten steht:
Zulassungs- bzw. Genehmigungsdokumente vorhanden, sind aber NICHT vorhanden lediglich ein Schlüssel!
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Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 26.09.2024 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

6105 Leutasch
- Bundesland:
- Tirol
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Brigitte Steidl
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Siehe Gutachten!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.