Dokumente zur Auktion
- Gutachten (2 MB)
Artikelbeschreibung
Die Auktionsdaten wurden am 02.09.2024 ergänzt/angepasst.
Grund: Dokument nachträglich hochgeladen
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: BMW M560 / M5
FIN: WBSNB91070B562686
Erstzulassung: 16.12.2005
Leistung (kW/PS): 373
Hubraum (cm³): 4999
Kilometerstand: 191178
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: Automatik
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Das Fahrzeug ist abgemeldet.
Es ist ein Schlüssel vorhanden. Der Schlüssel befindet sich bei der Unterstellfirma. Die Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich bei der Staatsanwaltschaft Stade. Über den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II liegen keine Informationen vor!
Die vollständige Beschreibung des PKWs kann dem anliegenden Bewertungsgutachten entnommen werden (s.PDF-Datei).
Farbabweichungen der Fotos zum Original sind beleuchtungstechnisch bedingt.
Das Fahrzeug ist untergestellt bei Fa. Gotthard, Hauptstraße 22, 21717 Fredenbeck.
Das Fahrzeug befindet sich seit längerem in Verwahrung. Aufgrund der langen Standzeit ist mit Standschäden zu rechnen.
Die Unterstellfirma steht für Rückfragen zum Zustand des PKWs nicht zur Verfügung. Es sind zum Zustand des PKWs nur die Angaben aus dem beigefügten Sachverständigengutachten vorhanden. Etwaige Besichtigungstermine sind nur zu den üblichen Geschäftszeiten der Fa. Gotthard möglich.
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Auktionsende/Abholung:
- Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
- Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.
- Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
- Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Höchstbieter hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.