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Bauchtasche der Marke FILA u.a.
Bauchtasche der Marke FILA u.a.

Bauchtasche der Marke FILA u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID195166
Schätzwert:
60,00 €
Startgebot:
30,00 €
Aktuelles Gebot:
42,00 €
Aktuelles Gebot:
42,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 22 Stunden, 4 Minuten

Höchstbietender
X**g**g
Anzahl Gebote
3
Anzahl Klicks
95
Anzahl Beobachter
3

Artikelbeschreibung

1 Bauchtasche der Marke FILA
1 Bauchtasche der Marke Forclaz
1 Handy der Marke VIVO Zeiss 5G - Model: V214DONGGUAN523860PRC
IMEI: unbekannt - Kratzer/Sprünge am Display und Rückseite vorhanden
1 Handy der Marke Samsung Galaxy Z Flip 4 - Model: SM-F7218
IMEI: 350077874462116
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

1 Bauchtasche der Marke FILA
1 Bauchtasche der Marke Forclaz
1 Handy der Marke VIVO Zeiss 5G - Model: V214DONGGUAN523860PRC
IMEI: unbekannt - Kratzer/Sprünge am Display und Rückseite vorhanden
1 Handy der Marke Samsung Galaxy Z Flip 4 - Model: SM-F7218
IMEI: 350077874462116
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
12 Tage, 22 Stunden, 4 Minuten
Endet am:
29.04.2025 20:10:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,50 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.0099008083343506 - 347