Dokumente zur Auktion
- Umzugsliste (3 MB)
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Ich versteigerte hiermit als Sachgesamtheit im Sinne des Bürgerlichen Rechts (Palandt, BGB, Überblick zu § 90, Rn. 5) Gegenstände, die aus einer zwangsweisen Räumung einer Wohnung stammen. Der Umfang des Räumungsgutes beträgt 27 Kubikmeter.
Soweit elektronische Geräte versteigert werden, wird darauf hingewiesen, dass diese NICHT auf ihre Funktionalität hin überprüft worden sind und davon ausgegangen werden muss, dass diese möglicherweise defekt bzw. nicht funktionstüchtig sind.
Die zu veräußernden Gegenstände stammen allesamt aus einer insgesamt ungepflegten Wohnung. Diese weisen (teils starke) Gebrauchsspuren und möglicherweise Beschädigungen auf.
Die Gegenstände werden in dem Zustand veräußerst, in dem sie sich befinden. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird ausdrücklich keine Gewähr geleistet.
Gegenstand dieser Versteigerung sind (unter anderem):
Fernseher, Drucker, Monitor, Schränke, Stühle, Tische, Fahrrad, Backofen, Kühlschrank, Mikrowelle, Minibackofen, Waschmaschine, Trockner, Staubsauger, weitere verschiedene Möbel, und vieles mehr.
Den genauen Umfang des Räumungsgutes kann der beigefügten Umzugsliste entnommen werden. Soweit sich in den in der Umzugsliste genannten Kisten persönliche Unterlagen/Dokumente befinden, so werden diese ausdrücklich nicht mitversteigert.
W I C H T I G E H I N W E I S E:
Der Höchstbietende hat den Kaufpreis binnen 2 Werktagen nach Auktionsende auf mein Dienstkonto zu überweisen (ggf. durch Blitzüberweisung). Meine Bankverbindung wird Ihnen sofort nach Auktionsende bekannt gegeben.
Die vollständige Abholung des Räumungsgutes hat binnen 6 Tagen nach Auktionsende, (spätestens bis Donnerstag, 28.11.2024), zu erfolgen, wobei der Kaufpreis vor Abholung auf meinem Konto eingegangen sein muss. Die genauen Abholungsmodalitäten mit Anschrift und Kontaktdaten der herausgebenden Spedition werden Ihnen nach Auktionsende mitgeteilt. Sollte die Abholung der Ware nicht durch den Käufer selbst, sondern durch einen Dritten erfolgen, so hat dieser eine Vollmacht vorzulegen, die vom Käufer ausgestellt wurde.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Versteigerung des Räumungsgutes wiederholt wird, wenn die o. g. Fristen vom Käufer nicht eingehalten worden sind. Sollten Sie in diesem Fall schon die Zahlung des Kaufpreises geleistet haben, wird Ihnen dieser Betrag in voller Höhe auf Ihr Konto erstattet. Sie verzichten bei Nichteinhaltung der o. g. Fristen außerdem explizit auf sämtliche Ansprüche aus der Versteigerung.
Sie werden hiermit aufgefordert, nur dann ein Gebot abzugeben, wenn Sie willens und in der Lage sind, die vorgenannten Fristen einzuhalten. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit den von mir genannten Bedingungen einverstanden.