Fahrrad der Marke Trek Slash 9.9
Auktion ID188769
- Schätzwert:
- 4.700,00 €
- Startgebot:
- 2.350,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
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Artikelbeschreibung
Fahrrad der Marke Trek Slash 9.9
47 cm Rahmenhöhe (19,5)
29 Zoll Carbon Bontrager Laufräder – Linecarbon30
Fox Factory 36 Kashima beschichtete Gabel
Rock Shox Dämpfer
MAXXIS Reifen 29x2,5 ASSEDAI schlauchlos
Shimano Deore XT Bremsen
Shimano Bremsscheiben 203cm Durchmesser SM-RT
Chromag Griffe
Scram XO Schalthebel - Scram XO Carbon Kurbel
Scram 32T Kettenblatt - Scram XO Schaltwerk
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Hinterreifen ohne Luft!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Fahrrad der Marke Trek Slash 9.9
47 cm Rahmenhöhe (19,5)
29 Zoll Carbon Bontrager Laufräder – Linecarbon30
Fox Factory 36 Kashima beschichtete Gabel
Rock Shox Dämpfer
MAXXIS Reifen 29x2,5 ASSEDAI schlauchlos
Shimano Deore XT Bremsen
Shimano Bremsscheiben 203cm Durchmesser SM-RT
Chromag Griffe
Scram XO Schalthebel - Scram XO Carbon Kurbel
Scram 32T Kettenblatt - Scram XO Schaltwerk
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Hinterreifen ohne Luft!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 25.10.2024 20:00:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht Innsbruck

Brunecker Straße 3

6020 Innsbruck
- Bundesland:
- Tirol
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Christoph Fettner
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.