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Gelbgoldkönigskette 750/000

Gelbgoldkönigskette 750/000

Österreich Fahne
Auktion ID192430
Schätzwert:
10.000,00 €
Startgebot:
5.000,00 €
Aktuelles Gebot:
8.000,00 €
Aktuelles Gebot:
8.000,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
S**p**J
Anzahl Gebote
14
Anzahl Klicks
976
Anzahl Beobachter
25

Artikelbeschreibung

Gelbgoldkönigskette 750/000
91,3 Gramm - getragen/Tragespuren vorhanden
Metallwert: € 4.850,00
Schätzung auf Basis des aktuellen Tages- bzw. Edelmetallkurses vom 08.01.2025!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Gelbgoldkönigskette 750/000
91,3 Gramm - getragen/Tragespuren vorhanden
Metallwert: € 4.850,00
Schätzung auf Basis des aktuellen Tages- bzw. Edelmetallkurses vom 08.01.2025!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
13.02.2025 20:02:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Feldkirch
Churerstraße 13
6800 Feldkirch
Bundesland:
Vorarlberg
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Robertina Dushi
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 16,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Hallo Frau Dushi,
wie lange ist die Halskette?

Antwort:
60 cm


Hallo Frau Dushi,
wie breit ist die Halskette?
LG

Antwort:
0,5 cm


Hallo, wäre ein versicherter Versand durch Euch auch möglich? danke

Antwort:
Achtung: Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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