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Handy der Marke Apple iPhone 15 Pro
Handy der Marke Apple iPhone 15 Pro

Handy der Marke Apple iPhone 15 Pro

Österreich Fahne
Auktion ID192225
Schätzwert:
900,00 €
Startgebot:
450,00 €
Aktuelles Gebot:
600,00 €
Aktuelles Gebot:
600,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 9 Stunden, 18 Minuten

Höchstbietender
M**h**r
Anzahl Gebote
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213
Anzahl Beobachter
12

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Apple iPhone 15 Pro
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 356116989285097
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Apple iPhone 15 Pro
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 356116989285097
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
12 Tage, 9 Stunden, 18 Minuten
Endet am:
17.02.2025 20:01:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Ferdinand Dragon
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
ist einfach verwendbar ? ohne sperre

Antwort:
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden!


Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Antwort:
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren (I-Cloud) konnten nicht überprüft werden! Weitere Daten sind nicht bekannt!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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