Handy der Marke MAXTON M-55 u.a.
Auktion ID189712
- Schätzwert:
- 20,00 €
- Startgebot:
- 10,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
- Startgebot:
- 10,00 €
Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- Keine Gebote
- Anzahl Gebote
- 0
- Anzahl Klicks
- 157
- Anzahl Beobachter
- 1
Artikelbeschreibung
Handy der Marke MAXTON M-55
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 357127035110089
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Handy der Marke Nokia Model: TA-1010
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 358688086865607
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Handy der Marke Nokia Model: TA-1010
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 358688086867173
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf
den Geräten konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Handy der Marke MAXTON M-55
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 357127035110089
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Handy der Marke Nokia Model: TA-1010
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 358688086865607
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Handy der Marke Nokia Model: TA-1010
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 358688086867173
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf
den Geräten konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 04.12.2024 20:06:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
- 5,50 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.