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Handy der Marke Samsung Galaxy S8 u.a.
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Handy der Marke Samsung Galaxy S8 u.a.

Handy der Marke Samsung Galaxy S8 u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID183810
Schätzwert:
60,00 €
Startgebot:
30,00 €
Aktuelles Gebot:
30,00 €
Aktuelles Gebot:
30,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
M**i**1
Anzahl Gebote
1
Anzahl Klicks
248
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0

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Samsung Galaxy S8
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 358138093150973
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - Display seitlich stark beschädigt
Tablet der Marke Samsung Galaxy TAB J - IMEI: 352961046594369
ohne jegliches Zubehör
Kleberückstände - Sprung am Display - gebraucht/Gebrauchsp. vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Samsung Galaxy S8
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 358138093150973
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden - Display seitlich stark beschädigt
Tablet der Marke Samsung Galaxy TAB J - IMEI: 352961046594369
ohne jegliches Zubehör
Kleberückstände - Sprung am Display - gebraucht/Gebrauchsp. vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
19.06.2024 20:08:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,50 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.01882004737854