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Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Daytona
Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Daytona
Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Daytona

Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Daytona

Österreich Fahne
Auktion ID185649
Schätzwert:
27.000,00 €
Startgebot:
13.500,00 €
Aktuelles Gebot:
18.588,00 €
Aktuelles Gebot:
18.588,00 €

Versand: Post
Endet in: 9 Tage, 5 Stunden, 56 Minuten

Höchstbietender
j**i**5
Anzahl Gebote
7
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399
Anzahl Beobachter
32

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Rolex
Referenznummer: 116500LN
Model: Daytona
Gehäusematerial: Stahl
Gehäusedurchmesser: 40 mm
Uhrwerk: Automatik Chronograph
Kaliber: 4130
Zustand: sehr gut, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion, mit Originalpapieren, ohne Box!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Rolex
Referenznummer: 116500LN
Model: Daytona
Gehäusematerial: Stahl
Gehäusedurchmesser: 40 mm
Uhrwerk: Automatik Chronograph
Kaliber: 4130
Zustand: sehr gut, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion, mit Originalpapieren, ohne Box!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
9 Tage, 5 Stunden, 56 Minuten
Endet am:
05.08.2024 20:13:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,73 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 16,96
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.0139479637146