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Imbiss/Zentralachsanhänger Tomplan T1800

Imbiss/Zentralachsanhänger Tomplan T1800

Österreich Fahne
Auktion ID193746
Schätzwert:
5.000,00 €
Startgebot:
2.500,00 €
Aktuelles Gebot:
5.400,00 €
Aktuelles Gebot:
5.400,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 6 Tage, 21 Stunden, 15 Minuten

Höchstbietender
H**z**7
Anzahl Gebote
14
Anzahl Klicks
1787
Anzahl Beobachter
52

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Imbiss/Zentralachsanhänger Tomplan T1800-HH1
Erstzulassung: 08/2023
Fahrgestellnr. SV3T1800021H00532
Schlüssel/Papiere vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Imbiss/Zentralachsanhänger Tomplan T1800-HH1
Erstzulassung: 08/2023
Fahrgestellnr. SV3T1800021H00532
Schlüssel/Papiere vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
6 Tage, 21 Stunden, 15 Minuten
Endet am:
20.03.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
8600 Bruck an der Mur
Bundesland:
Steiermark
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Harald Schweighofer
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Ist der Artikelstandort: 8600 Bruck an der Mur auch der Abholort?

Antwort:
Artikelstandort: Verwahrer 8600 Bruck an der Mur!!!!!!!!!!!!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.01865291595459 - 487