Dokumente zur Auktion
- Gutachten und spanische Zulassung (132 KB)
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Iveco Daily 35 C 15
FIN: ZCFC435B70D614073
Erstzulassung: 24.07.2018
Leistung (kW/PS): vermutl. 110 kw
Hubraum (cm³): 2998
Kilometerstand: 108172
Antriebsart/Kraftstoff: Unbekannt
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Ja (2 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Nein
Versteigert wird ein LKW Iveco Daily 35C15
Kilometerstand abgelesen 108.172
Zustand siehe Bilder und Kurzgutachten der Polizei
2 Schlüssel und eine Spanische Zulassungsbescheinigung liegen vor
Es kann keinerlei Gewährleistung für Zustand und Funktionalität übernommen, auf die PDF Datei wird ausdrücklich verwiesen.
Dem Ersteigerer wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass der Eigentumserwerb nach Versteigerung ordnungsgemäß stattgefunden hat.
Bitte lesen Sie sich die genannten Versteigerungsbedingungen vor Abgabe eines Gebots durch, für Spaßbieter habe ich kein Verständnis !
Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).
Nur Selbstabholung !
Das Fahrzeug kann auf Anfrage nach Terminsvereinbarung mit mir für Interessenten besichtigt werden.
Auktionsende/Abholung:
Nach Auktionsende erhält die/der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Zahlung und Abholung des ersteigerten Fahrzeuges.
Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Der Abtransport durch Selbstfahren ist nach den zulassungsrechtlichen Vorschriften ggf. nur nach Ummeldung oder durch Zuhilfenahme von Überführungskennzeichen möglich.
Die/der Ersteher/in erhält spätestens bei Abholung des Fahrzeuges eine Bescheinigung, die sie/ihn als neue/n Eigentümer/in ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Vorschriften obliegt allein der/dem Erwerber/in.
Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache mit der Gerichtsvollzieherin durch die/den neue/n Eigentümer/in eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung durch die Gerichtsvollzieherin geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des Kraftfahrzeuges ist selbst Sorge zu tragen. Die/der Ersteher/in hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbständig zu tragen.
Das Fahrzeug ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion von der/dem Erwerber/in bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist.
Sollte die/der Ersteher/in die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, trägt die/der Bieter/in die hierdurch entstehenden Mehrkosten und ggf. die Differenz zum tatsächlichen Erlös. Ebenfalls wird die Sperrung ihres/seines Accounts angeordnet.