Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden

Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG

Österreich Fahne
Auktion ID174188
Schätzwert:
300,00 €
Startgebot:
150,00 €
Aktuelles Gebot:
160,00 €
Aktuelles Gebot:
160,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
G**u**3
Anzahl Gebote
2
Anzahl Klicks
1101
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Samsung Fernseher UE55K5580SUXZG gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
ohne jegliches Zubehör
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
05.10.2023 20:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien
Marxergasse 1A
1030 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Katrin Jammerbund
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten tag
Ich habe eine frage wenn es bestätigt wird das ich es kaufe wie wann kan man es abholen bis wann hat man den zeit und funktioniert das auch

Antwort:
Abzuholen siehe Artikelstandort!
Abzuholen bzw. bezahlen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.010622024536133 - 465