Traktor der Marke CLAAS Arion 420
Auktion ID190647
- Schätzwert:
- 86.400,00 €
- Startgebot:
- 43.200,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 70.000,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 70.000,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- L**l**l
- Anzahl Gebote
- 20
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- 2931
- Anzahl Beobachter
- 29
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Traktor der Marke CLAAS Arion 420
Stunden abgelesen: 38 h
Erstzulassung: 03/2024 - Vorgeführt bis 03/2027
Identifikations Nr: VPKTA7200A7202247
Abgemeldet mit 02. Juli 2024!
Schlüssel/ Zulassung vorhanden!
Leider keine Besichtigung möglich!
Weitere Daten entnehme Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Traktor der Marke CLAAS Arion 420
Stunden abgelesen: 38 h
Erstzulassung: 03/2024 - Vorgeführt bis 03/2027
Identifikations Nr: VPKTA7200A7202247
Abgemeldet mit 02. Juli 2024!
Schlüssel/ Zulassung vorhanden!
Leider keine Besichtigung möglich!
Weitere Daten entnehme Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 03.12.2024 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

6830 Rankweil
- Bundesland:
- Vorarlberg
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Siegfried Mähr
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
MwSt. wird nicht in der Rechnung ausgewiesen!
Antwort:
Laut Auskunft des Sachverständigen können die Gruppen stufenlos gefahren werden!
Somit handelt es sich um ein stufenloses Getriebe!
Antwort:
Es ist kein Leasingfahrzeug, Garantie wird noch mit dem Händler geklärt!
Antwort folgt demnächst!
Antwort:
Händlergarantie bis März 2025!
Antwort:
Nur das Meistbot ist zu bezahlen!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.