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Uhr der Marke Rolex Oyster getragen/Tragespuren vorhanden
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Uhr der Marke Rolex Oyster

Österreich Fahne
Auktion ID193785
Schätzwert:
5.200,00 €
Startgebot:
2.600,00 €
Aktuelles Gebot:
3.450,00 €
Aktuelles Gebot:
3.450,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Stunden, 23 Minuten

Höchstbietender
B**i**6
Anzahl Gebote
11
Anzahl Klicks
1813
Anzahl Beobachter
54

Artikelbeschreibung

Uhr der Marke Rolex Oyster getragen/Tragespuren vorhanden
Nr. 4558 R:16233, S. W314151
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Artikelbeschreibung

Uhr der Marke Rolex Oyster getragen/Tragespuren vorhanden
Nr. 4558 R:16233, S. W314151
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Aufgrund des Nichtbezahlens vom Ersteigerungserlös wird der Artikel nochmals versteigert!
Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen!!

Details

Auktion endet in
12 Stunden, 23 Minuten
Endet am:
22.02.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Ried im Innkreis
Bahnhofstraße 56
4910 Ried im Innkreis
Bundesland:
Oberösterreich
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Günter Rabengruber
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 16,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Hallo, ich hätte eine Frage, wie groß die Uhr ist? Welchen Durchmesser? 36MM?
Lg

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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