Nr. | 186659 |
Artikel | Pongratz Bootsträger PBA 1300 G mit Boot |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Stadt Wuppertal |
Aktenzeichen | 405.22/2024-0148 |
Startpreis | 425,00 € |
Höchstgebot | 1.800,00 € |
Gewinner | A**e**2 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 30.07.2024 - 12:38 |
Endtermin | 06.08.2024 - 13:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Pongratz PBA 1300 G + unbekanntes Boot Für den Anhänger und das Boot wurde kein Gutachten erstellt. Über den technischen Zustand und die Fahrbereitschaft können daher keine Aussagen getroffen werden. Die nächste HU des Anhängers ist in 08/2024 fällig. Über den beigefügten Fotos (Anhänger: Stützrad gebrochen, Schloss musste entfernt werden, Boot: s. Bilder) sind weitere Schäden augenscheinlich nicht zu erkennen. Das Boot befindet sich in einem verwahrlosten Allgemeinzustand. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) müssen durch den Erwerber beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Landkreis Rotenburg) selbstständig beantragt werden. Dabei werden Kosten anfallen. Besichtigungstermine sind nach Absprache möglich. Nach Erwerb muss das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist geeignet abtransportiert werden. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. Der Kilometerstand kann nicht angegeben werden. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Fahrzeugdaten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 42275 |
Standortdetails | Abschleppdienst Breuel 
Schmiedestr. 10 
42899 Remscheid |
Versand- & Zahlungsdetails | Nur Abholung! 
 
Bankverbindung und der Verwendungszweck werden nach Ersteigerungserfolg mitgeteilt. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | Antwort: |
Bilder | |
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