Nr. | 193699 |
Artikel | Quad Yamaha Grizzly 700 |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Staatsanwaltschaft Weiden |
Aktenzeichen | |
Startpreis | 500,00 € |
Höchstgebot | 4.650,00 € |
Gewinner | j**8**9 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 12.02.2025 - 13:41 |
Endtermin | 19.02.2025 - 13:41 |
Beschreibung | Marke / Typ: Yamaha Grizzly 700 Bei dem angebotenen Quad handelt es sicht um ein teilzerlegtes Fahrzeug. Die Funktion konnte auf Grund fehlenden Schlüssels nicht getestet werden. Die Radschrauben fehlen. Es ist mit Standschäden zu rechnen! FIN: G70A4002960 Das Fahrzeug steht in 92726 Waidhaus Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. Eine Vorabbesichtigung ist NICHT möglich. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bayern |
Postleitzahl | 92637 |
Standortdetails | 92726 Waidhaus 
Bayern |
Versand- & Zahlungsdetails | Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache. 
 
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt bei Barzahlung 
 
Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Der Ersteher erhält bei Abholung des Fahrzeugs eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen. 
 
Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. 
Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen. 
 
Das Fahrzeug ist spätestens 10 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts. 
 
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. 
 
Spaßbieter werden von allen weiteren Auktionen ausgeschlossen. Weiterhin haften diese für einen eventuellen Mindererlös. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Barzahlung bei Abholung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | Antwort: |
Bilder | |
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