Nr. | 194005 |
Artikel | Iveco Eurocargo ML75E16 |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Stadt Wuppertal |
Aktenzeichen | 405.22/2024-0348 |
Startpreis | 350,00 € |
Höchstgebot | 2.650,00 € |
Gewinner | F**i**3 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 19.02.2025 - 14:02 |
Endtermin | 26.02.2025 - 14:05 |
Beschreibung | Marke / Typ: Iveco Eurocargo ML75E16 Für das KFZ wurde kein Gutachten erstellt. Über den technischen Zustand und die Fahrbereitschaft können daher keine Aussagen getroffen werden. Die letzte HU war in 11/2023 fällig. Großflächige Schäden sind augenscheinlich nicht ersichtlich. Für den Zustand wird auf die Bilder verwiesen. Das Fahrzeug befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Der Innenraum ist ungepflegt. Eine Besichtigung wird stets empfohlen. Die Ladefläche des LKWs ist einen Spalt breit geöffnet. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II liegen nicht vor. Diese müssen durch den Erwerber beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Stadt Köln) selbstständig beantragt werden. Dabei werden Kosten anfallen. Besichtigungstermine sind nach Absprache möglich. Nach Erwerb muss das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist geeignet abtransportiert werden. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Fahrzeugdaten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 42275 |
Standortdetails | Auto Breuel 
Schmiedestr. 10 
42899 Remscheid |
Versand- & Zahlungsdetails | Nur Abholung! 
 
Bankverbindung und der Verwendungszweck werden nach Ersteigerungserfolg mitgeteilt. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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