Nr. | 196014 |
Artikel | Fiat Fiorino |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Hauptgerichtsvollzieherin HGV Werk |
Aktenzeichen | DR 401/25 |
Startpreis | 2.000,00 € |
Gewinner | Auktion läuft noch |
Auktion endet in | 3 Tage, 10 Stunden, 16 Minuten |
Starttermin | 14.04.2025 - 14:59 |
Endtermin | 22.04.2025 - 14:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Fiat Fiorino Versteigert wird ein gebrauchter Fiat Fiorino das zuletzt in Italien zugelassen war. Fahrzeugschein/Brief liegt vor. Ob das Fahrzeug fahrbereit ist kann nicht mitgeteilt werden. Es wird empfohlen entweder eine neue Batterie oder Starthilfe bei Abholung mitzunehmen. Bitte die Bilder beachten - vor allem den Innenraum. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO). Der PKW muss nach Zahlung des Kaufpreises binnen 10 Tagen abgeholt bzw. abtransportiert werden. Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Abholort ist in Nesselwang. Es ist ein Fahrzeugschlüssel vorhanden. Es ist Sache des Erwerbers, sich die benötigten Papiere für die Zulassung zu beschaffen oder eine Ersatzbescheinigung ausstellen zu lassen.
Die Auktion wird erneut gestartet, da der letzte Bieter zurückgetreten ist. Für den Fall das es nicht klar ist: Spaßbieter werden von allen weiteren Auktionen ausgeschlossen. Weiterhin haften diese für einen eventuellen Mindererlös. |
Zustand | Zustand: Gebraucht (Originalverpackt) |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Anlage 1 |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bayern |
Postleitzahl | 87435 |
Standortdetails | Nesselwang 
Bayern |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse oder Barzahlung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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