Nr. | 196044 |
Artikel | Mercedes-Benz E-Klasse/AMG E 63 4 Matic |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieher Frank Engler |
Aktenzeichen | 1026/24 |
Startpreis | 25.000,00 € |
Höchstgebot | 38.900,00 € |
Gewinner | Auktion läuft noch |
Auktion endet in | 5 Tage, 20 Stunden, 2 Minuten |
Starttermin | 15.04.2025 - 14:34 |
Endtermin | 25.04.2025 - 14:34 |
Beschreibung | Marke / Typ: Mercedes-Benz E-Klasse/AMG E 63 4Matic Speedshift Versteigert wird ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz. Das Fahrzeug steht schon seit 2024. Es ist bedingt fahrbereit. Ich verweise auf das Gutachten. Die Batterie könnte entladen sein. Es wird daher empfohlen, das Fahrzeug mit einem Hänger bzw. Abschleppfahrzeug abzuholen. Eine fachmännische Überprüfung sowie das Nachfüllen von Flüssigkeiten wird empfohlen. Eine Besichtigung ist nicht möglich. Das Fahrzeug steht in Mannheim. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr geleistet. Beim Abholen/Verladen des Fahrzeuges wird keine Unterstützung geleistet. Für die Beladung und die Befestigung des Kfz ist selbst Sorge zu tragen. Die Abholung hat auf eigene Kosten und Gefahr in Mannheim zu erfolgen. Beachten Sie bitte, dass das Fahrzeug bei der Polizei steht und entsprechend das Abschleppfahrzeug/Hänger auch dazu geeignet sein muss!!! (Gewicht/Zuladung). Der genaue Standort wird dem Ersteigerer vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Mit diesem ist auch der Abholtermin abzusprechen. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Gutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Postleitzahl | 68167 |
Standortdetails | 68167 Mannheim 
Baden-Württemberg |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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