Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

Grundsätzliche Informationen zur Auktion


Wie funktioniert die Artikelsuche?
Sie können bei Justiz-Auktion nach Artikeln suchen, indem Sie entweder eine gezielte Suche nach Artikeln durchführen oder indem Sie die Kategorien und Angebote durchstöbern. Daneben ist eine Auswahl nach Bundesland möglich. Die Liste der Bundesländer für Deutschland sowie Österreich entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:

Deutschland

  • Baden-Württemberg (BW)
  • Bayern (BY)
  • Berlin (BE)
  • Brandenburg (BB)
  • Bremen (HB)
  • Hamburg (HH)
  • Hessen (HE)
  • Mecklenburg-Vorpommern (MV)
  • Niedersachsen (NI)
  • Nordrhein-Westfalen (NW)
  • Rheinland-Pfalz (RP)
  • Schleswig-Holstein (SH)
  • Saarland (SL)
  • Sachsen (SN)
  • Sachsen-Anhalt (ST)
  • Thüringen (TH)

Österreich

  • Burgenland (B)
  • Kärnten (K)
  • Niederösterreich (NÖ)
  • Oberösterreich (OÖ)
  • Salzburg (S)
  • Steiermark (ST)
  • Tirol (T)
  • Vorarlberg (V)
  • Wien (W)

Bei der gezielten Suche geben Sie im Suchfeld einen Begriff ein. Wenn kein Artikel gefunden wurde, öffnet sich eine erweiterte Suchmaske mit verschiedenen Suchkriterien z. B. Artikelname oder Auktions-ID.
Es ist ferner unter der Erweiterten Suche eine Umkreissuche möglich. Hierfür ist die Eingabe der Postleitzahl zwingend erforderlich. Sie können zwischen verschiedenen vorgegebenen Kilometerangaben um die Postleitzahl wählen.

In welchen Gebotsschritten kann ich bieten?
Grundsätzlich sind alle Gebote möglich. Um ein vorliegendes Gebot überbieten zu können, gelten mindestens folgende Gebotsschritte

                Gebot               Gebotsschritt

  •       bis 25,00 Euro               1,00 Euro
  •       bis 50,00 Euro               2,00 Euro
  •     bis 100,00 Euro               5,00 Euro
  •     bis 500,00 Euro             10,00 Euro
  •   bis 1000,00 Euro             20,00 Euro
  •   bis 5000,00 Euro             50,00 Euro
  • über 5000,00 Euro           100,00 Euro

Beispiel: Das Gebot liegt bei 20,65 €. Dieses kann mit einem Gebot von mindestens 21,65 € überboten werden.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich durch Überweisung oder durch Vorkasse bei Abholung. Bei Versteigerungen nach dem Zwangsvollstreckungsrecht kommt grundsätzlich auch eine Barzahlung in Betracht. Entscheidend ist, welche Option der Verkäufer für seine konkrete Auktion gewählt hat.

Fragen zur Auktion
Als Bieter können Sie öffentliche und nicht-öffentliche Fragen zu den angebotenen Artikeln stellen.
Öffentliche Fragen werden vor ihrer Veröffentlichung zunächst von dem Projektbüro oder dem Kompetenzzentrum NRW auf ihre Sachlichkeit überprüft. Hierauf werden Sie vorab noch einmal hingewiesen. Erst nach erfolgter Freigabe wird die Frage auf der Plattform veröffentlicht. Gleichzeitig erhält der Verkäufer die Frage per E-Mail zugesandt.
Nicht-öffentliche Fragen werden dem Verkäufer per E-Mail zur Beantwortung übersandt. Sie werden nicht auf der Plattform veröffentlicht. Um eine nicht-öffentliche Frage zu stellen, müssen Sie im Bereich „Fragen an den Verkäufer“ den Haken bei der Option „öffentlich anzeigen“ entfernen.

Habe ich ein Rückgaberecht?
Die Informationen zum Widerrufsrecht, zur Gewährleistung und Mängelrüge entnehmen Sie bitte den §§ 10, 12 Nr. 5, 6, 7, 8, und 13 Nr. 6, 7 und 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Deutschland).

Wie funktioniert der Bietagent?
Wenn Sie auf einen Artikel bieten möchten, tragen Sie einfach auf der Artikelseite in das Gebotsfeld den Höchstbetrag ein, den Sie für den Artikel zu zahlen bereit sind. Anschließend öffnet sich ein neues Fenster zur Bestätigung des von Ihnen abgegebenen Gebotes. Nach Bestätigung des Buttons "Verbindliches Gebot abgeben" ist der Gebotsvorgang abgeschlossen.
Wenn andere Mitglieder der Justiz-Auktion auf den Artikel bieten, wird Ihr Höchstgebot automatisch schrittweise erhöht, bis Sie wieder Höchstbietender sind. Ihr persönliches Maximalgebot bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Erst wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgegeben hat als Ihr Höchstgebot, werden Sie überboten. Hat kein anderes Mitglied ein höheres Gebot abgegeben, erhalten Sie den Zuschlag.
Wichtig: Sie bieten niemals mehr als Ihr persönliches Maximalgebot, sondern stets nur so viel, dass Sie den Zweithöchstbietenden mit einem Gebotsschritt überbieten, sofern Ihr Maximalgebot hierfür ausreicht.

Wo finde ich die Lieferbedingungen?
Die jeweiligen Lieferbedingungen ergeben sich aus der Artikelbeschreibung und den nebenstehenden Informationen über die Versand-, Lieferungs- und Bezahlmodalitäten.

Wie erhalte ich den ersteigerten Artikel?
In der Regel versendet der Verkäufer den Artikel nach Zahlungseingang an den Käufer. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Abholung der Artikel ist nach Terminvereinbarung ebenfalls möglich. Genaue Informationen für den von Ihnen ersteigerten Artikel erhalten Sie jeweils in der Detailansicht des gewünschten Artikels.

Wie lange kann die Abwicklung dauern?
Etwas länger als bei privaten Auktionsanbietern (bis zu 10 Tagen). Das liegt zum einen daran, dass die Justiz-Auktion von den anbietenden Justizeinrichtungen grundsätzlich während der Regelarbeitszeit (i. d. R. Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr) bearbeitet wird. Außerdem können einige Tage vergehen, bis der Nachweis des Zahlungseinganges bei der verantwortlichen Behörde vorliegt.

Wie aktiviere ich die „Suchwortbenachrichtigung“?
Im Bereich „Mein Konto“ klicken Sie auf den Button „E-Mail-Einstellungen“ und wählen bei der „Suchwortbenachrichtigung“ die Option „Ja“ aus. Anschließend betätigen Sie den Button „Informationen aktualisieren“.
Wählen Sie nun den Link „Suchwortliste“ an und geben Sie Ihr Suchwort (z. B. Buch, Computer, Armbänder, Nike, Esprit etc.) ein. Zum Speichern klicken Sie auf den Button „Suchwort speichern“.
Bitte beachten Sie: Sie werden auch über solche Auktionen benachrichtigt, die in ihrem Namen oder ihrer Artikelbeschreibung Ihr Suchwort als Wortbestandteil enthalten (z. B. findet ein Suchwort „Uhr“ auch „Schaltuhren“).
Die gespeicherten Suchwörter werden im Bereich "Suchwortliste" unter „Beobachtete Suchwörter“ angezeigt.
Falls Sie die Suchwortoption und entsprechende E-Mail-Benachrichtigungen bzgl. eines bestimmten Suchwortes nicht mehr wünschen, können Sie dieses Suchwort über den Link "Löschen" aus der Liste entfernen.

Werden Artikel auch zum „Sofortkauf“ angeboten?
Von deutschen Anbietern erfolgt grundsätzlich kein Angebot zum „Sofortkauf“, da dies rechtlich nicht vorgesehen ist. Anfragen bzgl. des Sofortkaufs werden nicht beantwortet.
Österreichische Gerichtsvollzieher/Exekutoren bieten ihre Artikel aufgrund der dortigen Rechtslage regelmäßig auch zum "Sofortkauf" an.

Werden Fragen an den Verkäufer, die in einer anderen Sprache als Deutsch gestellt werden, beantwortet?
Die Beantwortung von Fragen in englischer Sprache ist regelmäßig möglich. Eine Beantwortung von Fragen in anderen Sprachen kann nicht zugesagt werden.

0.0019130706787109 - 287