Dokumente zur Auktion
- Gutachten (2 MB)
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Audi / F2
Erstzulassung: 22.03.2019
Leistung (kW/PS): 210 kW
Hubraum (cm³): 2967
Kilometerstand: 104322
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Automatikgetriebe
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
Das Fahrzeug ist abgemeldet.
Es ist ein Schlüssel vorhanden, dieser befindet sich bei der Unterstellfirma.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I u. Teil II befinden sich bei der Staatsanwaltschaft Stade.
Die vollständige Beschreibung des PKWs kann dem anliegenden Bewertungsgutachten entnommen werden (s.PDF-Datei).
Laut dem Gutachter ist das Fahrzeug fahrbereit, aber nicht verkehrssicher.
Farbabweichungen der Fotos zum Original sind beleuchtungstechnisch bedingt.
Das Fahrzeug ist untergestellt bei Fa. Gotthard, Hauptstraße 22, 21717 Fredenbeck.
Das Fahrzeug befindet sich seit längerem in Verwahrung. Aufgrund der langen Standzeit können Standschäden nicht ausgeschlossen werden.
Die Unterstellfirma steht für Rückfragen zum Zustand des PKWs nicht zur Verfügung. Etwaige Besichtigungstermine sind kostenpflichtig und nur nach vorheriger Rücksprache mit Fa. Gotthard möglich!
Es sind zum Zustand des PKWs nur die Angaben aus dem beigefügten Sachverständigengutachten vorhanden.
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Auktionsende/Abholung:
- Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
- Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.
- Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
- Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Höchstbieter hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.