FIAT Punto Evo
Auktion ID179997
- Startgebot:
- 1.500,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 1.750,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- W**n**r
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: FIAT Punto Evo
FIN: ZFA19900000924348
Erstzulassung: 31.01.2013
Leistung (kW/PS): 51 kW
Hubraum (cm³): 1242
Kilometerstand: 141.315
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Angeboten wird ein Fiat Punto Evo.
Bezüglich Ausstattung und Zustand wird auf das anliegende Gutachten verwiesen !
Die Übergabe des Fahrzeuges per Abholung sowie die Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Eine Besichtigung des Fahrzeugs, ist nach vorheriger Absprache möglich
§ 806 ZPO Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung
Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
Im Übrigen wird hiermit nochmals auf die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von www.justiz-auktion.de hingewiesen.
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: FIAT Punto Evo
FIN: ZFA19900000924348
Erstzulassung: 31.01.2013
Leistung (kW/PS): 51 kW
Hubraum (cm³): 1242
Kilometerstand: 141.315
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Angeboten wird ein Fiat Punto Evo.
Bezüglich Ausstattung und Zustand wird auf das anliegende Gutachten verwiesen !
Die Übergabe des Fahrzeuges per Abholung sowie die Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Eine Besichtigung des Fahrzeugs, ist nach vorheriger Absprache möglich
§ 806 ZPO Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung
Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
Im Übrigen wird hiermit nochmals auf die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von www.justiz-auktion.de hingewiesen.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 21.02.2024 11:41:00
- Artikelstandort:
- 70771 Leinfelden-Echterdingen

Baden-Württemberg
- Bundesland:
- Baden-Württemberg
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Sophia Endreß
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Ein Nachweis liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB).