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Handy der Marke Huawei Honor 20 Pro Dual Sim
Handy der Marke Huawei Honor 20 Pro Dual Sim

Handy der Marke Huawei Honor 20 Pro Dual Sim u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID188404
Schätzwert:
120,00 €
Startgebot:
60,00 €
Aktuelles Gebot:
60,00 €
Aktuelles Gebot:
60,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
F**x**F
Anzahl Gebote
1
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644
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0

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Huawei Honor 20 Pro Dual Sim
Modell: YAL-L41 - IMEI 869436047330267
ohne jegliches Zubehör
Display und Rückseite stark beschädigt!
Handy der Marke iPhone 8 Plus
ohne jegliches Zubehör - IMEI 354836096382550
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!

 


 

Artikelbeschreibung

Handy der Marke Huawei Honor 20 Pro Dual Sim
Modell: YAL-L41 - IMEI 869436047330267
ohne jegliches Zubehör
Display und Rückseite stark beschädigt!
Handy der Marke iPhone 8 Plus
ohne jegliches Zubehör - IMEI 354836096382550
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!

 


 

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
21.10.2024 20:00:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.012570858001709 - 542