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Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Datejust 41
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Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Datejust 41
Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Datejust 41

Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Datejust 41

Österreich Fahne
Auktion ID185646
Schätzwert:
8.000,00 €
Startgebot:
4.000,00 €
Aktuelles Gebot:
6.600,00 €
Aktuelles Gebot:
6.600,00 €

Versand: Post
Endet in: 9 Tage, 5 Stunden, 50 Minuten

Höchstbietender
P**r**3
Anzahl Gebote
20
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628
Anzahl Beobachter
35

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Datejust 41
Referenznummer: 126300
Seriennummer: 5358G727
Gehäusematerial: Stahl
Gehäusedurchmesser: 41 mm
Uhrwerk: Automatik
Kaliber: 3235
Zustand: sehr gut, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion
mit Box und Papieren!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Rolex - Datejust 41
Referenznummer: 126300
Seriennummer: 5358G727
Gehäusematerial: Stahl
Gehäusedurchmesser: 41 mm
Uhrwerk: Automatik
Kaliber: 3235
Zustand: sehr gut, funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion
mit Box und Papieren!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
9 Tage, 5 Stunden, 50 Minuten
Endet am:
05.08.2024 20:10:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,73 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 16,96
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Hallo, kann die Echtheit garantiert werden?

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.0120689868927