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Krad Kawasaki

Deutschland Fahne
Auktion ID191820
Startgebot:
100,00 €
Aktuelles Gebot:
110,00 €
Aktuelles Gebot:
110,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 6 Tage, 19 Stunden, 52 Minuten

Höchstbietender
F**i**r
Anzahl Gebote
2
Anzahl Klicks
1673
Anzahl Beobachter
31

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Zustand: Gebraucht

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Marke / Typ: Kawasaki Ninja ZX-7R - ZX 750 P
Erstzulassung: 29.05.1998
Leistung (kW/PS): 95 kW
Hubraum (cm³): 748
Kilometerstand: 57210
Antriebsart/Kraftstoff: Unbekannt
Getriebeart: nicht bekannt
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Nein

Es handelt sich um ein Krad der Marke Kawasaki Typ Ninja ZX-7R - ZX 750 P in der Farbe schwarz/silber.

1 Schlüssel befindet sich bei dem Krad.

Die Zulassung des Fahrzeuges sollte mit dem Straßenverkehrsamt geklärt werden. Seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück besteht diesbezüglich keine Garantie der Zulassung.

Die Kosten der Beseitigung/Reparaturen sind nicht bekannt und müssen vom Käufer erfolgen und in Kauf genommen werden. 

Besichtigung ist nicht möglich!

Fahrbereitschaft kann nicht gewährleistet werden. 

Weiteren Daten etc. sind nicht bekannt. Auf das Gutachten wird hingewiesen.

Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.

Auktionsende/Abholung:

  • Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.

  • Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.

  • Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Der Ersteher erhält bei Abholung des Fahrzeugs eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.

  • Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
    Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.

  • Das Fahrzeug ist spätestens 10 Tage nach Ende der Auktion vom  Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im  Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts.

  • Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. 

  

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Zustand: Gebraucht

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Marke / Typ: Kawasaki Ninja ZX-7R - ZX 750 P
Erstzulassung: 29.05.1998
Leistung (kW/PS): 95 kW
Hubraum (cm³): 748
Kilometerstand: 57210
Antriebsart/Kraftstoff: Unbekannt
Getriebeart: nicht bekannt
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Nein

Es handelt sich um ein Krad der Marke Kawasaki Typ Ninja ZX-7R - ZX 750 P in der Farbe schwarz/silber.

1 Schlüssel befindet sich bei dem Krad.

Die Zulassung des Fahrzeuges sollte mit dem Straßenverkehrsamt geklärt werden. Seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück besteht diesbezüglich keine Garantie der Zulassung.

Die Kosten der Beseitigung/Reparaturen sind nicht bekannt und müssen vom Käufer erfolgen und in Kauf genommen werden. 

Besichtigung ist nicht möglich!

Fahrbereitschaft kann nicht gewährleistet werden. 

Weiteren Daten etc. sind nicht bekannt. Auf das Gutachten wird hingewiesen.

Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.

Auktionsende/Abholung:

  • Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.

  • Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.

  • Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Der Ersteher erhält bei Abholung des Fahrzeugs eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.

  • Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
    Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.

  • Das Fahrzeug ist spätestens 10 Tage nach Ende der Auktion vom  Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im  Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts.

  • Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. 

  

Details

Auktion endet in
6 Tage, 19 Stunden, 52 Minuten
Endet am:
06.01.2025 14:00:00
Artikelstandort:
49565 Bramsche
Niedersachsen
Bundesland:
Niedersachsen
Verkäufer:
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).



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