Dokumente zur Auktion
- Dekra Gutachten (141 KB)
- Fotoanlage (1 MB)
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Porsche 911 Turbo S
FIN: WPOZZZ99ZHS162153
Erstzulassung: 04.04.2017
Leistung (kW/PS): 427 kW
Hubraum (cm³): 3800
Kilometerstand: 9.666 km
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: 7-Gang Doppelkupplungsgetriebe (PDK)
Fahrbereit: Ja
Schlüssel vorhanden: Ja (2 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Angeboten wird ein Porsche 911 Turbo S.
Farbe: Tiefschwarz Metallic.
Die vollständige Beschreibung des PKW‘s kann dem anliegenden Bewertungsgutachten entnommen werden (s.PDF-Datei).
Abweichend zum Gutachten sind 2 Schlüssel vorhanden - 1 Hauptschlüssel und 1 Dummy.
Die letzte Wartung erfolgte bei Porsche im Oktober 2022. Das Garantie- & Wartungsheft, die Zulassungsbescheinigung Teil II und weitere Papiere sind bei der Staatsanwaltschaft Stade asserviert und werden dem Höchstbietenden nach Zahlungseingang übersandt bzw. ausgehändigt.
Aufgrund der langen Standzeit (beschlagnahmt und sichergestellt seit 21.10.2017) sind hinsichtlich möglicher Standplatten alle 4 Reifen zu erneuern.
Das Fahrzeug ist untergestellt bei der ZPD Niedersachsen, Fuhrparkmanagement, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover (Telefon: 0511-96957391, Herr A. Schacht, E-Mail: Andreas.Schacht@polizei.niedersachsen.de).
Die ZPD Niedersachsen steht für Rückfragen zum Zustand des PKW's nicht zur Verfügung. Es sind zum Zustand des PKW's nur die Angaben aus dem beigefügten Sachverständigengutachten vorhanden. Etwaige Besichtigungstermine sind nur zu den üblichen Geschäftszeiten und nach Absprache mit der ZPD Niedersachsen möglich.
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet.
Auktionsende/Abholung:
- Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
- Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.
- Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
- Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Höchstbieter hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.