VW Polo
Auktion ID195966
- Schätzwert:
- 200,00 €
- Startgebot:
- 100,00 €
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
VW Polo
Benziner - grau-met.
Erstzulassung: 04/2002
Kilometerstand: kann nicht eruiert werden (Batterie fehlt)
Fahrgestellnummer: WVWZZZ9NZ2D058739
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
VW Polo
Benziner - grau-met.
Erstzulassung: 04/2002
Kilometerstand: kann nicht eruiert werden (Batterie fehlt)
Fahrgestellnummer: WVWZZZ9NZ2D058739
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!
Details
- Auktion endet in
- 10 Tage, 3 Stunden, 28 Minuten
- Endet am:
- 08.05.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

8750 Judenburg
- Bundesland:
- Steiermark
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Marlene Unterrainer
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.