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Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Herrenarmbanduhr der Marke Seiko

Herrenarmbanduhr der Marke Seiko

Österreich Fahne
Auktion ID176964
Schätzwert:
1.000,00 €
Startgebot:
500,00 €
Aktuelles Gebot:
990,00 €
Aktuelles Gebot:
990,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
Z**n**n
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Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Modell: Seiko Astron GPS Solar
Referenznummer: SBXC107/5X53-0BR0
Gehäusematerial: Titan - Gehäusehöhe: 12,2 mm
Uhrwerk: Quartz, Solar GPS - Kaliber: 5X53
Zifferblatt: silber - Glas: Saphir - Uhrband: Titan
Ohne original Box/Papiere!
Zustand: Gebrauchsspuren ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Modell: Seiko Astron GPS Solar
Referenznummer: SBXC107/5X53-0BR0
Gehäusematerial: Titan - Gehäusehöhe: 12,2 mm
Uhrwerk: Quartz, Solar GPS - Kaliber: 5X53
Zifferblatt: silber - Glas: Saphir - Uhrband: Titan
Ohne original Box/Papiere!
Zustand: Gebrauchsspuren ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
15.12.2023 08:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Wiener Neustadt
Maria Theresien-Ring 3b
2700 Wiener Neustadt
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Katharina Heiling
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 4,75 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 15,81
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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