Nr. | 186281 |
Artikel | Jeep Grand Cherokee |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieher Ralf Dumbacher |
Aktenzeichen | DR II 159/24 |
Startpreis | 10.450,00 € |
Höchstgebot | 19.600,70 € |
Gewinner | P**r**4 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 19.07.2024 - 10:00 |
Endtermin | 23.08.2024 - 10:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Jeep Grand Cherokee Jeep Grand Cherokee (WK)(2010->) 3.0 CRD Summit Ausstattung s. Anlage. Angaben über mögliche Unfallschäden können nicht gemacht werden.
Selbstabholung Bei Fragen zu ener Neuzulassung und Inbetriebnahme müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle wenden. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Gutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Saarland |
Postleitzahl | 66450 |
Standortdetails | Am Tannenwald 2, 66459 Kirkel Polizeiarreal Guy Lachmann 
Saarland |
Versand- & Zahlungsdetails | Selbstabholung 
Der Erwerber ist für die Bereitstellung einer Abschleppmöglichkeit des Fahrzeuges bei Übernahme verantwortlich. Zur Abholung wird das Mitbringen eines Transporters oder Anhängers empfohlen auch auf Grund evtl. abgelaufenen TÜV 
Selbstabholung 
Der Erwerber ist für die Bereitstellung einer Abschleppmöglichkeit des Fahrzeuges bei Übernahme verantwortlich. Zur Abholung wird das Mitbringen eines Transporters oder Anhängers empfohlen auch auf Grund evtl. abgelaufenen TÜV. 
 
Bei Fragen zu ener Neuzulassung und Inbetriebnahme müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle wenden. 
Für weitere Fragen wird vollumfänglich auf das im Anhang befindliche Gutachten verwiesen. Das Kurzgutachten nimmt ausreichen Bezug auf die Ausstattung, die Beschafffenheit und den Wert des Fahrzeuges. Verschiedene Bilder sind ersichtlich. 
Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung oder Garantie übernommen. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. 
Da es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt sind Haftungs- und Gewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Auf die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von www.justiz-auktion.de wird verwiesen. 
 
Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen, für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für dei Abholung des ersteigerten Fahrzeuges. 
Die Übergabe bzw. Terminsbestimmung der Abholung erfolgt erst nach Zahlungseingang. 
Eine Inbetriebnahme ist gegebenenfalls nur nach Neuzulassung möglich. 
Der Ersteher erhält bei Abholung des Fahrzeuges eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt alleine dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen. 
Die Abholung ist nach vorheriger Terminsabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und duchzuführen. Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei der Abholung mitzubringen. 
Das Fahrzeug ist bis spätestens 7 Tagen nach Ende der Auktion vom Erwerber abzuholen. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, kann die Sperre des Accounts veranlaßt werden. Nach Ablauf der Abholfrist fallen weitere Standkosten an, die vom Ersteher vor Ort bei Abholung zu zahlen sind, wenn die Abholung nicht innerhalb der angegebenen 7 Tagen erfolgen kann. 
Bei Abholung/(Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. 
Für dei Beladung und Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Erwerber hat die Abhholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nur dem Ersteher selbst unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bzw. bei juristischer Person durch den gesetzlichen Vertreter /bzw. dessen Handlungsbevollm.) unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges nebst Ausweisdokument abgeholt werden kann. 
Abweichungen hiervon sind nicht möglich. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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