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Druckansicht

Nr.
187671
Artikel
Goldkugel von Niclas Castello "Golden Sphere"
Kategorie
Wertgegenstände
Wohnen – Bilder
Verkäufer
Obergerichtsvollzieher Thomas Lux
Aktenzeichen
19 DR 1426/23
Startpreis
99.900,00 €
Gewinner
****
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
22.08.2024 - 19:40
Endtermin
15.09.2024 - 20:00
Beschreibung

Zur Versteigerung angeboten wird:

Kunstwerk: Goldkugel von Niclas Castello "Golden Sphere No. 7 - Qi - The Infinite Energy of Life"

Gewicht: 977,7g

Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte dem Gutachten und dem Zertifikat in der Anlage.

Versteigert wird nur die Goldkugel, nicht etwaige auf Bildern erkennbare Zusatzteile (Aufsteller, Halterungen etc.)

______________________________________________________

Achtung: Farbabweichungen durch Blitzlicht möglich!

Zustand
Zustand: Gebraucht
PDF-Datei Ja, 2 Dokumente: Zertifikat, Gutachten
Land
Deutschland
Bundesland
Sachsen
Postleitzahl
04129
Standortdetails
04129 Leipzig
Sachsen
Versand- & Zahlungsdetails
Nach Auktionsende
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB).
Öffentliche Fragen
Was kann zur Provenienz dieser Kugel mitgeteilt werden? Danke für eine Antwort.

Antwort:
Nichts weiter, als die Informationen aus dem Zertifikat und dem Gutachten. Weitere Informationen können auch aus Datenschutz- und Urheberrechtsgründen zur Herkunft nicht gemacht werden.


Wurde geprüft, ob es massives Gold ist oder ob es evtl. Einen Wolframkern hat (gleiche Dichte wie Gold). Bei dem Preis durchaus zumutbar, oder ?

Antwort:
Da es sich um eine Kunstwerk handelt, verweise ich diesbezüglich auf das Zertifikat des Künstlers über die Echtheit und das Gutachten in der Anlage. Ein Zweifel an der Echtheit besteht aktuell auch nicht. Weitere Goldkugeln des Künstlers wurden bereits verkauft. Bisher sind keine Anhaltspunkte über etwaige Fälschungen bekannt. Im Bezug auf die Prüfung konnten lediglich eventuelle Prüfungen ausfindig gemacht werden, die zum einem mit einer Beschädigung oder Zerstörung des Kunstwerkes einhergehen würden, zum anderen keine einhundertprozentige Garantie darstellen würden, da zumindest geringfügige Restzweifel bestehen blieben. Sollte sich kurzfristig eine aussagekräftige Prüfmöglichkeit ergeben, wird die Versteigerung entsprechend ergänzt.


Wenn es so wertvoll ist, warum erfolgt Verkauf über Auktion und nicht über eine namhafte Galerie?

Antwort:
Da es sich um Pfandgut aus einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt, gelten entsprechend die gesetzlichen Bestimmungen für die Verwertung des Pfandgutes. Eine Versteigerung im Internet ist daher über die Plattform Justizauktion abzuwickeln.


Wie kommt die Gewichtsdifferenz von 22,3gr zustande ??? Gleiches gilt für den reinheitsgehalt. Kern kann aus Wolfram etc sein ?!?!Röntenprüfung wäre sehr ratsam

Antwort:
Danke für ihre Hinweise, ich verweise auf die bisherigen Beantwortungen. Ich war beim Herstellungsprozess durch den Künstler nicht anwesend. Es ist jedoch üblich, dass beim Herstellungsprozess der Kugel Verluste entstehen.


Wenn ich die Kugel ersteigern würde und bei einer durch mich veranlassten Prüfung ergäbe sich, dass der Goldgehalt nich den gemachten Angaben entspricht, wird dann die Kugel zurückgenommen und werden mir der Kaufpreis und die Gutachtenskosten erstattet?

Antwort:
Guten Tag, mittlerweile wurde meinerseits die Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bei der Pfandkammer in Auftrag gegeben. Die Organisation der minimalinvasiven qualitativen als auch quantitativen Analyse sowie der Transport zum Prüfinstitut ist noch in der Abwicklung. Im Falle der anzunehmenden Verzögerung über das Auktionsende hinaus werde ich dem Ersteigerer das Pfandobjekt erst nach Vorlage des positiven Gutachtens aushändigen können. Im Falle eines negativen Gutachtens wird dem Ersteigerer der Kaufpreis zurückerstattet. Eigene Gutachterkosten des Ersteigerers fallen nicht an und werden auch von mir nicht erstattet.

Antwort:


Grund hierfür ist, dass wir für die Durchführung einer RFA eine nicht abgerundete Fläche benötigen.



Da der Test jedoch zerstörungsfrei durchgeführt werden muss, können unsere Geräte keine genaue Messung auf der Rundung durchführen.



Zu groß ist hier die Gefahr, dass die Ergebnisse verfälscht werden.





Die RFA misst ebenso nur die Oberfläche des Materials. Einen Kern, zB aus Wolfram, kann, je nach Dicke der Vergoldung, die RFA unter Umständen nicht erkennen.




Die Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) wurde nunmehr seitens des Prüfinstitutes abgewählt. Ich zitiere aus der Anfrage wie folgend beschrieben: "...
Da wir dieses Risiko durch das Ausstellen eines möglicherweise falschen Analysezertifikates nicht eingehen möchten, müssen wir diese Dienstleistung ablehnen...".
Damit ist es - trotz meiner umfangreichen Bemühungen - nicht möglich eine externe Materialprüfung vornehmen zu lassen. Ich verweise daher auf die eingestellten Dokumente und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Guten Tag, wird auf den Gebotspreis noch ein Aufpreis oder / und Umsatzsteuer addiert ?

Antwort:
Guten Tag, im Rahmen der Justizauktion wird kein Aufgeld und keine Mehrwertsteuer fällig.

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