Nr. | 190458 |
Artikel | Mercedes Benz E 350 CDI 4matic |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Christina Rein |
Aktenzeichen | 3 DR II 661/24 |
Startpreis | 1.500,00 € |
Höchstgebot | 7.450,00 € |
Gewinner | d**a**h |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 11.11.2024 - 22:08 |
Endtermin | 21.11.2024 - 18:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Mercedes Benz / Typ 212 K Versteigert wird der PKW laut beigefügter Fahrzeugbewertung des Polizeipräsidium Schwaben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg. Bei Fragen zu einer Neuzulassung und Inbetriebnahme müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle wenden. Der PKW ist nicht fahrbereit. Eine Besichtigung ist nicht möglich. Die Abholung muss kurzfristig (innerhalb einer Woche nach Zuschlag) erfolgen. Der genaue Abholort in 86698 Oberndorf wird dem Ersteigerer nach Zahlungseingang bekannt gegeben. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Fahrzeugbewertung |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bayern |
Postleitzahl | 86609 |
Standortdetails | 86698 Oberndorf |
Versand- & Zahlungsdetails | Der Erwerber ist für die Bereitstellung einer Abschleppmöglichkeit des Fahrzeuges bei Übernahme verantwortlich. Zur Abholung wird das Mitbringen eines Transporters oder Anhängers empfohlen. 
 
Bei Abholung/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. 
Für die Beladung und Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Erwerber hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nur dem Ersteher selbst unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bzw. bei juristischer Person durch den gesetzlichen Vertreter /bzw. dessen Handlungsbevollm.) unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges nebst Ausweisdokument abgeholt werden kann. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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