Nr. | 191316 |
Artikel | Motorrad FINE 3 Typ Zenith |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieherin Sabrina Vincon |
Aktenzeichen | DR II 1316/23 |
Startpreis | 7.000,00 € |
Höchstgebot | 11.500,00 € |
Gewinner | U**3**0 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 06.12.2024 - 19:54 |
Endtermin | 16.12.2024 - 19:54 |
Beschreibung | Marke / Typ: Motorrad FINE 3 Typ Zenith Technische Daten: Die Angaben wurden dem vorgelegten Fahrzeugschein/Brief entnommen und mit den Zubehör und Fahrzeugausstattung: Vorschäden: Bei dem Kraftrad handelt es sich um eine Sonderanfertigung eines Fachbetriebes in sehr geringer Stückzahl. Bitte beachten Sie das angehängte Gutachten zu weiteren Details. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Mängelhaftung übernommen. Farbabweichungen der Fotos zum Original sind belichtungstechnisch bedingt.
Das Fahrzeug war bis zur Pfändung und ist seitdem trocken in einer Fahrzeughalle untergestellt. Wie dem Sachverständigengutachten zu entnehmen ist, konnte das Fahrzeug bei der Begutachtung nicht gestartet werden. Die Batterie ist defekt. Bei der Abholung sind entsprechende Vorkehrungen von der/dem Ersteher/in selbst zu treffen.
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Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Sachverständigengutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Postleitzahl | 71034 |
Standortdetails | 71034 Böblingen 
Baden-Württemberg |
Versand- & Zahlungsdetails | Nach Auktionsende erhält die/der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Zahlung und Abholung der ersteigerten Sache. 
 
Die Übergabe der Sache erfolgt erst nach Zahlungseingang. 
 
Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Die/der Ersteher/in erhält bei Abholung des Fahrzeuges eine Bescheinigung, die sie/ihn als neue/n Eigentümer/in ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein der/dem Ersteher/in. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde wird empfohlen. 
 
Die Abholung ist nach vorheriger Terminsabsprache durch die/den neue/n Eigentümer/in eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei der Abholung mitzubringen. 
 
Die Sache ist spätestens 4 Tage nach Ende der Auktion von der/dem Erwerber/in bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte die/der Erwerber/in die Zahlungs- oder Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, trägt die/der Erwerber/in die hierdurch entstehenden Mehrkosten und ggf. die Differenz zum tatsächlich erzielten Erlös. Ebenfalls wird die Sperrung ihres/seines Accounts angeordnet. 
 
Bei Abholen/Verladen kann keine Unterstützung leistet werden. Für die Beladung und die Befestigung Kraftfahrzeuges ist selbst Sorge zu tragen. Die/der Ersteher/in hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherheit auf eigene Kosten und Gefahr selbständig zu tragen. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB). |
Öffentliche Fragen | |
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